Gesundheit bedeutet 

 

Vitalität + Lebensfreude.


Honorar

Gerne informiere ich Sie vor Ihrem Termin in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch über die anfallenden Kosten.

Selbstzahler:
Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand. Für Selbstzahler wird eine Vergütung von 35 € pro halbe Stunde vereinbart. Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) kommt nicht zur Anwendung (s. Anm. zum Gebührenverzeichnis am Ende dieser Seite). Sie können bar oder gegen Rechnung zahlen. Auf Wunsch kann eine Rechnung auf Basis der Leistungsziffern des GebüH, aber mit den vereinbarten Honoraren erstellt werden. Wird keine Rechnung gewünscht, wird das Honorar in bar gegen Quittung gezahlt.

Privat- und Zusatzversicherte:
Gerne stelle ich eine Rechnung auf Basis der Leistungsziffern des GebüH aus. Es gelten mindestens die Selbstzahlerpreise. Wird keine Rechnung gewünscht, wird das Honorar in bar gegen Quittung gezahlt.

Gegebenenfalls können bei bestimmten Therapieverfahren Materialkosten entstehen. Diese werden zum Gestehungspreis berechnet. Kleinmaterialien, wie vom Gesetzgeber definiert, sind selbstverständlich kostenfrei.

Reconnective Healing®-Sitzungen:
Für eine Reconnective Healing®-Sitzung gelten abweichende Preise. Eine Sitzung dauert inklusive Vor-und Nachgespräch ungefähr 60 Minuten. Die Gebühr für diese Sitzung beträgt pauschal 80 €.

Kostenerstattung durch Krankenkassen und Versicherungen

Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Informieren Sie sich über evtl. Ausnahmen bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.

Über eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker können gesetzlich Versicherte die Kosten, je nach Vertrag, teilweise oder ganz erstattet bekommen. Privat versicherte Patienten erhalten, je nach Vertrag, die Kosten ganz oder teilweise erstattet. Beihilfeberechtigte können einen Erstattungsanspruch haben. Bitte informieren Sie sich in allen Fällen vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung, welche Leistungen in welcher Höhe erstattungsfähig sind. Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Patient das Erstattungsverfahren gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchführt. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

Anmerkung zum Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

Das unverbindliche Gebührenverzeichnis wurde 1985 von den Heilpraktikerverbänden herausgegeben. Es sollte Anhaltswerte zur Abrechnung mit den Patienten geben. Dieses Verzeichnis wurde seitdem aus kartellrechtlichen Gründen nicht mehr aktualisiert. Eine Abrechnung, ausschließlich nach diesem Verzeichnis, ist schon lange nicht mehr wirtschaftlich. Deshalb kann es vorkommen, dass die Höchstsätze der GebüH überschritten werden. In welchem Umfang die Krankenkassen die Rechnungsbeträge übernehmen, liegt im Ermessen des Versicherers.

Gerne bespreche ich mit Ihnen vor Ihrem Termin die voraussichtlich anfallenden Kosten. Sprechen Sie mich gerne an. 

Training / Workshops für Firmen

Die oben aufgeführten Honorarsätze gelten nicht für Firmenangebote. Bitte fordern Sie Ihr individuelles Angebot an.